AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)


Eminelli Reitstiefel und Lederwaren Reparatur
Nilgün Demirubuz
Löhner Str 72
32584 Löhne
Email: info@eminelli.de
Steuernummer: DE 310/5025/2628
Gerichtsstand: Bad Oeynhausen


1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handwerksbetriebes Eminelli Reitstiefel und Lederwaren Reparatur – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend "Auftraggebers" genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch unverzüglich nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
1.3 Der Auftraggeber erkennt unsere AGB mit der Auftragserteilung an.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der Reparaturfähigkeit die Artikel und Sachen. Nach deren Überprüfung wird der Handwerksbetrieb nach Absprache mit dem Auftraggeber die Artikel und Sachen reparieren.
2.2 Eine genaue Bezeichnung der Artikel, Sachen und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, falls weitere reparaturfähige Mängel ersichtlich sein sollten.
2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Sachen und Artikel bestätigt.
2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.

3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Artikel und Sachen:

4. Vergütung
4.1 Der Auftragnehmer repariert den Reparaturgegenstand
zu der jeweils aktuellen Preisliste. Diese muss in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, dessen Internetseite oder Werbemitteln gut erkennbar aushängen und einsehbar sein oder notfalls mündlich übermittelt werden.
Im Zweifel muss der Auftragnehmer den Auftraggeber auf den aktuellen Preis aufmerksam machen.
4.2 Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.
4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
4.4 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Versandkosten jeweils gesondert auszuweisen.
4.5 Wird die Reparatur der Sachen und/oder Artikel aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
4.6 Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % - über dem Basiszinssatz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.8 Die gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % sind in sämtliche Leistungen des Auftragnehmers inbegriffen.

5. Abnahme
5.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert.
Die Abnahme kann im Betrieb des Auftragnehmers erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Falls die Artikel und / oder Sachen versendet werde, kann die Abnahme erst im Machtbereich des Auftraggebers erfolgen.
5.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich abholt oder bei ordnungsgemäßem Zugang nicht annimmt.
Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Artikeln und Sachen.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Versand und Gefahrenübergang
7.1 Der Versand erfolgt durch übliche Zustellungsunternehmen wie z. B. DHL, Hermes, DPD oder UPS.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, zu Gunsten und für Rechnung des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen.
7.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

8. Urheberrecht
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Löhne, den 07.03.2014